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Jenny

5 Fakten zur Änderung des Kooperationsverbots

Am 1. Juni hat der Bundestag die Geldflüsse zwischen Bund und Ländern neu geordnet. Ganze 13 Grundgesetzänderungen wurden mit den Stimmen der Unions- und SPD-Fraktionen beschlossen. Einen Tag später folgte auch die Zustimmung des Bundesrates.


Für alle, die sich für Bildung und das Bildungssystem in unserem Land interessieren, erscheinen insbesondere die Artikel 6 und 7 der Drucksache ein Stück weit revolutionär. Darin wird dem Bund erlaubt, besonders finanzschwache Kommunen bei den Investitionen in die Schulinfrastruktur finanziell zu unterstützen. Etwas, das aufgrund des Kooperationsverbots als Folge der Länderzuständigkeit für die allgemeinbildenden Schulen bislang undenkbar erschien. Ist das Kooperationsverbot mit der neuen Regelung gefallen? Kurze Antwort: Nein. Lange Antwort: Teilweise. In engen Grenzen und für einen befristeten Zeitraum.

  1. Der Bund stellt Kommunen über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds Gelder in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Schulinfrastruktur bereit.

  2. Von dem Geld können Projekte mit einem Fördervolumen von je mindestens 40.000 Euro gefördert werden.

  3. Gefördert werden können nur Projekte bis 2024 – bis dahin soll der Fonds alle Gelder ausgezahlt haben.

  4. Mit den Geldern können die Sanierung, der Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden sowie in engen Grenzen auch der Ersatzbau finanziert werden. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in die erforderliche Ausstattung sowie die digitale Infrastruktur der Gebäude.

  5. Für die Prüfung und Genehmigung der Investitionsmaßnahmen sind weiterhin die Länder zuständig.

Hier ist der Link zum Wortlaut der Bundesdrucksache zu finden. Zu beachten sind insbesondere Artikel 6 und 7. Unsere Meinung: Der Gesetzesbeschluss ist ein richtungsweisender, vorsichtiger Schritt hin zur Aufhebung des Kooperationsverbots, welches in vielen finanzschwachen Gemeinden Deutschlands zu unerträglichen Zuständen in den Schulen führt. Dass der Deutsche Städtetag den Investitionsrückstau dort auf 30 Mrd. Euro schätzt, macht deutlich, dass hier in den vergangenen Jahren viel zu stark auf Kosten unsere Kinder gespart wurde und dies wohl auch nicht allein durch die nun bereitgestellten 3,5 Mrd. Euro korrigiert werden kann. Außerdem wird deutlich, dass die teilweise Aufhebung des Kooperationsverbots lediglich einen Testballon darstellt: Das Förderprogramm ist zeitliche befristet und als Projektfinanzierungsmodell ausgestaltet. Strukturelle Mängel wie zu große Klassen, fehlende individuelle Förderung oder zu wenig Schulsozialarbeit, die insbesondere Schüler aus sozial schwachen Familien treffen, kann man so nicht beheben. Statt über regelmäßige zweckgebundene Zuwendungen an die Gemeinden die finanzielle Situation der Schulen langfristig zu verbessern und zu sichern, können Gelder nur im Rahmen begrenzter, bewilligungspflichtiger Projekte an die Kommunen ausgezahlt werden. Nach diesem ersten Herantasten muss bald auch ein zweiter konsequenterer Schritt folgen. Selbst wenn ab diesem Herbst nicht länger eine Große Koalition mit 2/3-Mehrheit unser Land regieren sollte, fordern wir alle Bundestagsfraktionen dazu auf: Ebnen Sie den Weg zu einer besseren finanziellen Ausstattung unserer allgemeinbildenden Schulen und verlieren Sie sich nicht im parteipolitischen Taktieren. Es geht um kein geringeres Gut als unsere Zukunft. Kommende Generationen von Schülern, Eltern und Lehrern werden es Ihnen danken.


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